Konzept Jugendbeteiligung

Positionspapier: „Konzept Jugendbeteiligung“

Die Vollversammlung des Stadtjugendrings Freiburg e.V. hat am 06.06.2019 ein Positionspapier zur Jugendbeteiligung beschlossen.

Konzept Jugendbeteiligung[1]

Einleitung

Für die Entwicklung junger Menschen ist eine frühzeitige, nach Alter und Zielgruppen differenzierte Beteiligung in ihrer konkreten Lebenswelt von großer Bedeutung. Neben einer allgemeinen Förderung von Gelegenheitsstrukturen und dem Abbau von Zugangsbarrieren in den Angeboten und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe selbst ist in allen gesellschaftlichen Organisationen sowie auf allen politischen Ebenen Transparenz Voraussetzung für Teilhabe und Beteiligung. Insbesondere die Jugendarbeit ist ein unverzichtbares Lernfeld für zivile Formen des Interessensausgleichs und der Teilhabe an bzw. in demokratischen Verfahren.

Nicht nur das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) fordert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Belangen, auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Diese Regelungen werden dann zusätzlich in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg konkretisiert. Insbesondere in § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) wird die verpflichtende Beteiligung von Jugendlichen und die gewünschte Beteiligung von Kindern geregelt.

Seit der kommunalen jugendpolitischen Debatte Anfang der 90er Jahre sind Jugendbeteiligungsstrukturen in Freiburg festgeschrieben und ständig weiterentwickelt worden. Ende 2004 ging dieser Prozess in eine neue Reflexionsphase, um die Kinder- und Jugendbeteiligung auf eine breitere Basis zu stellen und als wesentlichen Teil der Jugendpolitik in Freiburg fortzuschreiben. Diese Weiterentwicklung bekam einen neuen Schub durch die Gemeindeordnungsänderung 2016 und sollte nun 2019 zu einem Gesamtkonzept für Freiburg führen.

 

Grundsätze der Jugendbeteiligung in Freiburg

Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Entscheidend für eine gelingende Partizipation sind Information und Kommunikation, Handeln und Entscheiden. Eine altersgerechte, jugendgemäße Information muss für möglichst viele Jugendliche leicht erreichbar sein. Information ist eine zentrale Voraussetzung für Beteiligung. Jugendliche müssen sich aktiv einbringen, ihre Meinung und ihre Anliegen vortragen, aktiv an der Umsetzung mitwirken, gestalten und entscheiden können.

Die Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche in bestehenden Strukturen der Jugendhilfe und der Kommunalpolitik müssen optimal genutzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist die Vernetzung von vorhandenen Ressourcen (Einrichtungen und Dienste). Die Kooperation ist damit ein zentrales Element zur Weiterentwicklung und Ausgestaltung von Jugendbeteiligungsprozessen in Freiburg.

Jugendlichen ist es wichtig, sich in ihren konkreten Lebensbezügen zu engagieren. Dies geschieht einerseits in der Schule, zu einem erheblichen Teil aber auch in der Freizeit. Der Stadtteil, das nahe Lebensumfeld, ist ein wichtiger Ort für jugendliches Engagement. Das Prinzip der Stadtteilorientierung spielt für die Ausgestaltung der Partizipationsformen eine zentrale Rolle.

Das Handeln und das Engagement Jugendlicher muss anerkannt und ernst genommen werden. Um das Engagement wirksam werden zu lassen, sind verschiedene Formen der Unterstützung nötig. Jugendliche brauchen Erläuterungen für Strukturen, Wegweiser zur Umsetzung von Anliegen oder Projekten. Ggf. werden sie bei der Durchführung der Projekte und der Präsentation unterstützt.

Für die Umsetzung dieser Grundsätze ist der nötige Ansatzpunkt die Idee eines „Partizipationsmix“. Unterschiedliche Jugendliche, d.h. Mädchen und Jungen, Jugendliche mit oder ohne Migrationshintergrund, mit heterogenem Sprachvermögen und Bildungsniveau, Mädchen und Jungen verschiedenen Alters, brauchen variable Formen und Methoden der Jugendbeteiligung. Verschiedenste Projekte (mit Medien, mit Stadtteilbezug, mit thematischem Bezug, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch, kulturspezifisch…) sind dazu geeignet, dass jugendliche Mädchen und Jungen ihre Anliegen und Themen ausdrücken und in die Öffentlichkeit bringen.

 

Bereits existierende Praxis der Jugendbeteiligung

Partizipation von Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen ist in Freiburg bereits seit langem etabliert. Sie wird praktiziert in Jugendtreffs und selbstverwalteten Einrichtungen, in Jugendorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen, an Schulen, in der Kommunalpolitik und -verwaltung, in Fachorganisationen der Jugendhilfe und in zahlreichen örtlichen Institutionen. Einige zentrale Bereiche mit den aus unserer Sicht wesentlichen Aufgaben werden deshalb jetzt hier ausführlicher beschrieben.

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Partizipation stellt ein grundlegendes Arbeitsprinzip der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dar. Beteiligung geschieht in Einrichtungen über vielfältige Ansätze wie Beiräte, Hausrat oder auch Beteiligung von Jugendlichen in den Vorständen der Jugendbegegnungsstätten. Verstärkte Aufmerksamkeit erhält die offene Kinder- und Jugendarbeit durch ihren starken Stadtteilbezug. Sie hat die Aufgabe, die Beteiligung von Jugendlichen im Stadtteil zu unterstützen und zu fördern.

Die stadtteilorientierten Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Jugendpartizipation einnehmen.

  • Die Programme und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit richten sich nach den Interessen und Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und werden unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fortgeschrieben.
  • Beteiligungsformen sind Teil der Regelangebote in den Einrichtungen.
  • Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist beauftragt, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil zu ermitteln und zu transportieren. Sie verpflichtet sich, Partizipationsprojekte zu initiieren und dokumentieren.
  • Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Anlaufstelle für Partizipationswünsche und Partizipationsmöglichkeiten im Stadtteil und aktiver Bestandteil der Vernetzungsstruktur. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit stadtweiten Partizipationsstrukturen.

 

Verbandliche Jugendarbeit

Die verbandliche Jugendarbeit basiert auf Jugendbeteiligung und demokratischen Strukturen. Jugendliche geben im gelebten Miteinander ihre Erfahrung an Jüngere weiter. Grundwert der verbandlichen Jugendarbeit ist das soziale und ehrenamtliche Engagement sowie eine Mitbestimmung, die herausfordert, aber nicht überfordert. Die Arbeit in der verbandlichen Jugendarbeit orientiert sich an den jeweiligen Verbandszielen. Ein gemeinsames Ziel aller Verbände ist der Aspekt der Beteiligung. Jugendverbände sind nicht primär über den Stadtteil und kommunale Grenzen strukturiert. Sie sind in bezirks-, diözesan-, landes- und bundesweite Strukturen eingebunden.

Im Hinblick auf die kommunale Jugendbeteiligung ist es daher notwendig:

  • die Mitglieder in Verbänden und Vereinen für die Belange des Gemeinwesens zu sensibilisieren und dafür zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Jugendverbände ausdrücklich zu den im Stadtteil initiierten Beteiligungsprojekten eingeladen und in die Vorbereitung und Durchführung mit einbezogen werden.
  • Die Jugendleitungen der Jugendverbände und Jugendabteilungen der Vereine sollten gefordert und gefördert werden, dass sie die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen an ihrer jeweiligen lokalen Basis einfangen, weitergeben oder eigenständig vertreten können. Voraussetzung dafür ist, dass die Vertreterinnen und Vertreter der verbandlichen Jugendarbeit gezielt das Bewusstsein der Jugendgruppen für die Belange des Gemeinwesens fördern.
  • Außerdem ist es unerlässlich, dass sie mit den stadtweiten Partizipationsstrukturen kooperieren.

 

Informelle Jugendtreffpunkte und Initiativen

Jugendliche, die sich an informellen Orten treffen, bevorzugen nichtorganisierte, unstrukturierte Freizeitformen. Jugendliche Initiativen entstehen spontan, sind zumeist eher unverbindlich und haben keine bestimmte Form. Geprägt sind sie häufig von einem gemeinsamen Interesse, z. B. das Interesse an einem Treffpunkt im Stadtteil, an dem sie sich ungestört und ohne Konfliktpotential im Stadtteil aufhalten können.

Hier entstehen Anliegen von Jugendlichen, die aufgegriffen werden müssen. Es gibt unterschiedliche Ansatzpunkte dafür:

  • Ein Ausbau mobiler Jugendarbeit führt zur verstärkten Einbindung dieser Jugendinitiativen und -gruppen
  • Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat verstärkt die Rolle, Jugendpartizipation im Stadtteil zu unterstützen.
  • Die stadtweiten Partizipationsstrukturen haben die Aufgabe, Jugendcliquen und Jugendinitiativen insbesondere bei stadtteilübergreifenden Anliegen zu unterstützen. Dazu ist eine qualifizierte Informations- und Koordinationsarbeit erforderlich.

 

Schule                                                                                     

Für die Schule stellt das Thema Partizipation eine große Herausforderung bei der Gestaltung des Schulalltags dar. Darüber hinaus ist die Schule ein unverzichtbarer Informationsort für Jugendliche über Angebote und Projekte der Jugendbeteiligung.

Zur praktischen Ausübung von Partizipation gehört die Organisation von Interessenvertretung durch die Schüler_Innenvertretung. Nicht zuletzt ist die Schule als politischer Bildungsort für Beteiligung wünschenswert. Der Ausbau der Zusammenarbeit

zwischen Jugendhilfe und Schule trägt zur gegenseitigen Anregung und Qualifizierung bei. Hierbei könnte und sollte auch die Schulsozialarbeit eine zentrale Rolle mit folgenden Aufgaben übernehmen:

  • Aufklärung über Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Freiburg
  • Mitwirkung in Beteiligungsprojekten und Kooperation mit den stadtweiten Kooperationsstrukturen
  • Unterstützung der Jugendlichen bei der Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen

 

 

Was es noch zu entwickeln gilt

AG Jugendbeteiligung

Für die stadtweite Jugendbeteiligungsstruktur wird ein neu zu entwickelndes Netzwerk benötigt. Der Aufbau dieser AG Jugendbeteiligung ist im Kontext des Gesamtkonzeptes prozesshaft zu verstehen. Der Begriff „AG Jugendbeteiligung“ dient nur als Arbeitsbegriff im Entwicklungsprozess.

Das neue Netzwerk greift Jugendanliegen und -projekte auf (z.B. aus Beteiligungsprojekten) und speist sie in gebündelter Weise in kommunalpolitische Prozesse ein. Hier findet sowohl eine Vorausschau auf kommende Projekte als auch eine Reflexion der derzeitigen Strukturen statt, sowie ein Austausch über die Kompetenzen der beteiligten Partner. Die Freiburger Jugendlichen sollen mit ihren unterschiedlichen Lebens- und Interessenbereichen möglichst breit vertreten sein. Das Netzwerk setzt sich aus Vertretungen der einzelnen Bereiche der Jugendbeteiligung zusammen. Neben delegierten Mitgliedern aus den verschiedenen Bereichen haben Jugendliche die Möglichkeit der offenen Mitwirkung in diesem Gremium, sie können ihre Ideen direkt in jedes Treffen einbringen.

Die Koordinierung übernimmt die Anlauf- und Leitstelle Jugendbeteiligung der Stadt Freiburg. Den Kern bildet der „Delegationsbereich“, der die Kontinuität sicherstellt. Er setzt sich zusammen aus jeweils Vertretungen

  • der Stadtteile (Jugendtreffs oder Ähnliches)
  • der verbandlichen Jugendarbeit (Stadtjugendring)
  • des Jugendbüros
  • des Schülerrates/ der Schulsozialarbeit (Schulen)

Die Beteiligung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Prozessen regelt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO). Die Kompetenzen der Jugendvertretung im Sinne des § 41a GemO legt der Gemeinderat fest.

Die Umsetzung erfolgt durch

  • die regelmäßige Mitwirkung in den Gremien des Gemeinderats mit jugendrelevanten Themen wie Kinder- und Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie Sportausschuss sowie
  • ein Anhörungsrecht und ein Vorschlagsrecht im Gemeinderat.

Zur Aktivierung der Dialogprozesse zwischen Jugend und kommunaler Politik werden weitere Möglichkeiten empfohlen:

  • Jugendsprechstunden der Dezernate und der Fraktionen des Gemeinderats
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Jugendliche in den Fraktionen
  • „Aktuelle Stunde für Jugendanliegen“ in Gremien des Gemeinderats

Stark formalisierte Verfahren in Anlehnung an die Anhörung der Ortschaften wären auch möglich, sind aber wenig flexibel und daher für Jugendbeteiligung nicht der zu bevorzugende Weg.

 

Anlauf- und Leitstelle für Jugendbeteiligung als Stabstelle in der Stadtverwaltung

Von zentraler Bedeutung für alle Elemente des Jugendbeteiligungskonzeptes ist die Anlauf- und Leitstelle für Jugendbeteiligung als stadtweit wirkende Informations- und Kontaktstelle.

Die Anlaufstelle muss einen niederschwelligen Zugang für alle Jungen und Mädchen ermöglichen sowie gegebenenfalls die von ihnen angestoßenen Projekte aufgreifen und unterstützen. Im Weiteren ist sie Dienstleistung für die im Sinne der Jugendbeteiligung wirkenden Institutionen und Einrichtungen. Sie sichert die Kontinuität und Vernetzung der verschiedenen Jugendbeteiligungselemente.

Zentrale Aufgaben und Funktionen:

  • Informationsarbeit für jugendliches Engagement (was passiert gerade in der Jugendarbeit)
  • Beratung, Unterstützung und Qualifizierung der Einrichtungen und Dienste – insbesondere der Jugendarbeit – zur Jugendbeteiligung im Stadtteil und stadtweit
  • Kooperation mit dem Jugendbüro: Beteiligungsprojekte initiieren

und die Jugendlichen an den Schulen beraten und unterstützen.

  • Unterstützung und Zuarbeit für die AG Jugendbeteiligung (Koordination von Terminen, Verfassen von Tagesordnungen und Protokollen)
  • Schnittstellenarbeit zu Verwaltung und Gemeinderat
  • Sicherstellen der niederschwelligen Erreichbarkeit für alle Jugendlichen

Die konzeptionell begründeten Aufgaben machen eine personelle Mindestausstattung notwendig, die sowohl mit männlichen als auch mit weiblichen Fachkräften besetzt sein sollte. Zentral gelegene Räume mit einer entsprechenden technischen Arbeitsmittelausstattung sowie ein angemessener Sach- und Projektmitteletat werden benötigt.

[1] Es wurden Teile aus dem existierenden Konzept von 2005 übernommen.

 

Das Positionspapier als PDF: Konzept Jugendbeteiligung