Organe des SJR

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Stadtjugendrings ist das wichtigste Entscheidungsgremium. Die Mitgliedsverbände entsenden für die Mitgliederversammlung gewählte Delegierte.

Vorstand

Der Vorstand des Stadtjugendrings Freiburg wird auf zwei Jahre gewählt. Der Vorstand trifft sich ein bis zweimal im Monat, und geht einmal zu Beginn des Jahres auf eine Klausur, auf der die Jahresplanung erfolgt.

Arbeitsgruppen innerhalb des SJR

Vertreter*innen im KJHA

Der Stadtjugendring Freiburg ist für die verbandliche Jugendarbeit mit fünf stimmberechtigten Vertreter*innen und Stellvertreter*innen im Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Freiburg vertreten. Sie sind auf Vorschlag der Mitgliederversammlung des SJR vom Gemeinderat berufen.
Die Zeit der Delegation umfasst eine Legislaturperiode des Gemeinderats, also vier Jahre.

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss ist gemäß Satzung von der Mitgliederversammlung des Stadtjugendrings berufen. Die Zuständigkeiten liegen im Entscheid über Zuschüsse, Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der Zuschüsse, Erarbeitung von Änderungsvorschläge für die Bezuschussung sowie Fragen rund um die Zuschussverteilung.

Mädchenbeauftragte

Für jegliche Fragen und Belange die explizit Mädchen* betreffen, verfügt der Stadtjugendring über eine Mädchen*beauftragte, die für diesen Themenbereich Ansprechpartnerin ist.