Zuschüsse für Jugendverbände

Zuschüsse des Stadtjugendplans Freiburg
Der Stadtjugendring Freiburg vergibt im Auftrag der Stadt Zuschüsse an Jugendorganisationen, welche die Richtlinien für die Vergabe erfüllen.

Richtlinien

Übersicht: Zuschussrichtlinien

Wie stelle ich einen Zuschussantrag?
Hier die Handreichung für Zuschüsse

Hier die aktuellen Richtlinien für Zuschüsse

Habt ihr an alle Unterlagen für euren Antrag gedacht?
Hier findet ihr eine Übersicht: Unterlagen zum Antrag

Formulare

Alle aktuellen Formulare gibt es hier:

Antrag auf Zuschüsse (als .docx)

Teilnehmer*innenliste als PDF

Teilnehmer*innenliste für die Kategorien B und C als PDF

Betreuer*innenliste als PDF

Um ein Formular digital ausfüllen zu können, ladet es herunter und stellt sicher, dass in den Voreinstellungen des PDF Readers der geschützte Modus beim Start deaktiviert ist (Adobe Reader: Bearbeiten: Vorseinstellungen: Sicherheit (erweitert)).

Die gedruckten Richtlinien mit den aktuellen Zuschuss-Sätzen, sowie Teilnehmer*innenlisten können auch beim Stadtjugendring Freiburg angefordert oder abgeholt werden.

Stadtjugendring Freiburg e.V.
Feldbergstr. 3
79115 Freiburg

Tel.: 0761 31966500

Leitfaden zur Antragsstellung

Wie füllt man einen Zuschussantrag aus?
Eine ausführliche Anleitung findet ihr unter den einzelnen Rubriken:

A) Freizeiten im In-& Ausland
Grundvoraussetzungen:

Wer?: mind. 6 Personen (6-21 Jahren)

Wie lange?: mind. 3 und max. 28 Tage

F) Internationale Jugendarbeit
Grundvoraussetzungen:

Was?: Treffen aus verschiedenen Nationen

Wer?: mind. 10 Personen (6-27 Jahren)

Wie lange?: mind. 3 und max. 28 Tage

I) Projekte
Grundvoraussetzungen:

Was?: Aktion mit Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussphase

Wie viel?: max. 2500 €, jedoch nicht mehr als 75 % der Gesamtkosten (=Einnahmen – Ausgaben)

B) Fortbildungen für Jugendleitungen
Grundvoraussetzungen:

Was?: Fortbildung

Wer?: mind. 6 Personen (Teilnehmer*innen mind. 15 Jahre, Referent*innen mind. 18 Jahre)

Wie lange?: mind. 1 Tag (=mind. ein 5-stündiges pädagogisches Programm)

G) Sondermaßnahmen
Grundvoraussetzungen:

Was?: Aktion, die über das „normale“ Angebot hinausgeht

Wie viel?: max. 600€, jedoch nicht mehr als 50% der Gesamtkosten (=Einnahmen – Ausgaben)

C) Fortbildungen für Jugendliche
Grundvoraussetzungen:

Was?: Fortbildung

Wer?: mind. 6 Personen (Teilnehmer*innen 12-27 Jahren, Leiter*innen mind. 16 Jahre, Referent*innen mind. 18 Jahre)

Wie lange?: mind. 1 Tag (=mind. ein 5-stündiges pädagogisches Programm)

H) Verwaltungs- und Sachkostenzuschuss
Grundvoraussetzungen:

Was?: Extra Zuschuss (und Formular) am Ende des Kalenderjahres

Wie Viel?: von max. 2000€, jedoch nicht mehr als 75%  der Gesamtkosten (=Einnahmen – Ausgaben)

J) Inklusive Jugendarbeit
Grundvoraussetzungen:

Was?: Extra-Zuschuss für Kind oder Jugendliche*r, das/ die*der ein körperliches oder geistiges Handicap aufweist


Jugendfonds Freiburg – Geld für deine Projekte

jugendfonds logo

Zweck des Jugendfonds
Der Jugendfonds stellt ein Grundkapital bereit, aus dessen Zinserlös Projekte von und für Jugendliche aus Freiburg gefördert bzw. realisiert werden können. Der Fonds soll Jugendliche unterstützen, eigene und neue Ideen leichter umsetzen zu können. Der Jugendfonds fördert ausgewählte Projekte unabhängig von einer Mitgliedschaft im Stadtjugendring.

Fördergrundsätze

Die Zuwendungen des Fonds sind freiwillige Leistungen. Sie werden auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Jugendliche von 14 bis 21 Jahren mit Wohnsitz in Freiburg.

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die von Jugendlichen oder Jugendorganisationen/-verbänden selbständig und ehrenamtlich organisiert werden und noch nicht umgesetzt sind.

Mit Mitteln des Fonds können auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden.

Auf Anforderung muss bei der Gewährung von Zuwendungen aus dem Fondsvermögen vom Zuwendungsempfänger der Nachweis Zweck entsprechender Verwendung der Mittel erbracht werden. Werden die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, so sind sie zurückzuzahlen.

Die Konzeption des Jugendfonds Freiburg findest du unten als PDF-Download.

Antrag auf Förderung

Der Antrag besteht aus einer formlosen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan.

Bankverbindung
Stadtjugendring Freiburg e.V. Jugendfonds
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ: 680 501 01
Konto: 101 2924 9
Stichwort: Spende Jugendfonds Freiburg

Konzeption des Jugendfonds

Leitfaden

Andere Zuschüsse

Zuschüsse auf Landesebene
Das Jugendarbeitsnetz Baden-Württemberg gibt einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten für Jugendbildungsarbeit. Außerdem findet ihr Richtlinien, Formulare und Unterschriftenlisten des Landesjugendplanes unter der Internetadresse:
www.jugendarbeitsnetz.de

Landesjugendplanförderung: In Baden-Württemberg werden landesweit außerschulische Bildung und Jugenderholung in der Kinder und Jugendarbeit finanziell v.a. aus Mitteln des sogenannten Landesjugendplans über das Ministerium für Soziales und Integration und das Kultusministerium gefördert: www.jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan

Zuschüsse auf Bundesebene
Die Richtlinien und Antragsformulare des Kinder- und Jugendplans auf Bundesebene können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
www.bmfsfj.de…

Zuschüsse auf EU-Ebene
Projekte im Rahmen internationaler Jugendarbeit können ebenfalls gefördert werden. Informationen erhaltet ihr bei Jugend für Europa, unter der Internetadresse:
www.webforum-jugend.de