Zuschüsse für Jugendverbände

Zuschüsse des Stadtjugendplans Freiburg
Der Stadtjugendring Freiburg vergibt im Auftrag der Stadt Zuschüsse an Jugendorganisationen, welche die Richtlinien für die Vergabe erfüllen.

Richtlinien

Übersicht: Zuschussrichtlinien

Wie stelle ich einen Zuschussantrag?
Hier die Handreichung für Zuschüsse

Hier die aktuellen Richtlinien für Zuschüsse

Habt ihr an alle Unterlagen für euren Antrag gedacht?
Hier findet ihr eine Übersicht: Unterlagen zum Antrag

Formulare

Alle aktuellen Formulare gibt es hier:

    • Teilnehmendenliste als PDF
    • Teilnehmendenliste für die Kategorien B und C als PDF
    • Betreuendeliste als PDF

Um ein Formular digital ausfüllen zu können, ladet es herunter und stellt sicher, dass in den Voreinstellungen des PDF Readers der geschützte Modus beim Start deaktiviert ist (Adobe Reader: Bearbeiten: Vorseinstellungen: Sicherheit (erweitert)).

Die gedruckten Richtlinien mit den aktuellen Zuschuss-Sätzen, sowie Teilnehmendenlisten können auch beim Stadtjugendring Freiburg angefordert oder abgeholt werden.

Stadtjugendring Freiburg e.V.
Feldbergstr. 3
79115 Freiburg

Tel.: 0761 31966500

Leitfaden zur Antragsstellung

Wie füllt man einen Zuschussantrag aus?
Eine ausführliche Anleitung findet ihr unter den einzelnen Rubriken:

A) Freizeiten
Grundvoraussetzungen:
Ihr wart mit einer Gruppe von mindestens 6 Personen (im Alter von 6 – 27 Jahren) für mindestens 3 aber max. 28 Tage unterwegs und habt eure Freizeit gemeinsam gestaltet. Dann bekommt ihr einen Zuschuss pro Tag und Teilnehmer*in und könnt für 5 Teilnehmer*innen 1 Jugendleitung (mit Juleica) bezuschusst bekommen.
F) Internationale Jugendarbeit
Grundvoraussetzungen:
Eine internationale Jugendbildungsmaßnahme ist eine Veranstaltung bei der sich Jugendliche aus verschiedenen Nationen treffen und ein gemeinsames Programm haben. Wenn ihr also an einer solchen Veranstaltung teilnehmt, könnt ihr je Tag und Teilnehmer*in einen Zuschuss bekommen. Eine internationale Jugendbildungsveranstaltung kann für Teilnehmende von 6 bis 27 Jahre bezuschusst werden. Die Maßnahme (Veranstaltung) muss dabei mindestens 3 Tage und max. 28 Tage dauern. Außerdem müssen mindestens 10 Personen insgesamt an der Veranstaltung /Maßnahme teilnehmen. Solltet ihr als Gruppe auf eine internationale Freizeit fahren, kann für je 5 Jugendliche eine Jugendleitung bezuschusst werden (dieser muss eine Juleica haben und für bei Reisen ins Ausland mindestens 18 Jahre als sein).
I) Projekte
Grundvoraussetzungen:
Ein Projekt ist eine Aktion, die eine Vorbereitungs-, eine Durchführ- und eine Abschlussphase hat. Damit dauert ein Projekt immer über einen längeren Zeitraum an. Bei den Projekten ist es nicht wichtig, ob die Jugendlichen, die mitmachen zu eurem Verein gehören oder nicht. Über Projekte entscheidet der Finanzausschuss. Der Zuschuss kann max. 75% der Gesamtkosten (=Einnahmen – Ausgaben) und max. 2500€ betragen. Dabei gilt die Regel, dass kein Baumaterial bezuschusst wird.
B) Fortbildungen für Jugendleiter*innen
Grundvoraussetzungen:
Wenn einer eurer Jugendleiter*innen (oder mehrere, meistens macht ihr sowas ja als Gruppe) an einem Kurs, Seminar, Tagung, Planungstreffen oder Konferenz mit oder ohne Übernachtung teilnimmt, könnt ihr pro Tag und Teilnehmer*in einen Zuschuss bekommen. Die Fortbildung kann von euch allein besucht werden, insgesamt müssen aber mindestens 6 Personen daran teilnehmen, damit ihr den Zuschuss bekommt. Der Kurs, etc. muss mindestens 1 Tag dauern. 1 Tag beinhaltet mindestens ein 5-stündiges pädagogisches Programm. Wobei solche Dinge wie kochen, essen, Kaffee trinken nicht zum Programm zählen. Es kann also nur die Zeit gerechnet werden in der inhaltlich, pädagogisch gearbeitet wird. Sollte euer Verein selbst die Fortbildung organisieren, kann auch für Referent*innen oder Betreuer*innen Geld beantragt werden.
G) Sondermaßnahmen
Grundvoraussetzungen:
Eine Sondermaßnahme ist eine Aktion eures Vereins, die über die „normale“ Arbeit hinausgeht. Darunter fällt z.B. ein Kinderspielfest oder ein Ausflug für alle Jugendlichen aus Freiburg. Es ist hierbei nicht wichtig, ob die Jugendlichen, die mitmachen zu eurem Verein gehören oder nicht. Über eine Sondermaßnahme entscheidet der Finanzausschuss. Der Zuschuss kann max. 50% der Gesamtkosten (=Einnahmen – Ausgaben) und max. 600€ betragen. Baumaterialien können nicht bezuschusst werden.
C) Fortbildungen für Jugendliche
Grundvoraussetzungen:
Wenn einer eurer Jugendlichen (oder mehrere, meistens macht ihr sowas ja als Gruppe) an einem Kurs, Seminar, Tagung, Planungstreffen oder Konferenz mit oder ohne Übernachtung teilnimmt, könnt ihr pro Tag und Teilnehmer*in einen Zuschuss bekommen. Jugendliche sind junge Menschen von 12 bis 27 Jahren. Die Fortbildung kann von einzelnen Jugendlichen besucht werden, insgesamt müssen aber mindestens 6 Personen daran teilnehmen, damit ihr den Zuschuss bekommt. Der Kurs, etc. muss mindestens 1 Tag dauern. 1 Tag beinhaltet mindestens ein 5-stündiges pädagogisches Programm und ein halber Tag mindestens 2,5-stündiges pädagogisches Programm. Mehrere inhaltlich zusammenhängende halbe oder ganze Tage können zu einem Kurs zusammengefasst werden. Wobei solche Dinge wie kochen, essen, Kaffee trinken nicht zum Programm zählen. Es kann also nur die Zeit gerechnet werden in der inhaltlich, pädagogisch gearbeitet wird. Sollte euer Verein selbst die Fortbildung organisieren, kann auch für Referent*innen oder Betreuer*innen Geld beantragt werden.
H) Verwaltungskostenzuschuss
Grundvoraussetzungen:
Die H-Kosten können immer am Ende des Jahres (Anfang des Folgejahres) für jedes Mitglied im SJR 1x gestellt werden. Dazu gibt es ein Extra-Formular, das immer zeitnah auf der Homepage bzw. in der ersten Vollversammlung im Jahr bereitsteht. Bitte erkundigt euch gegebenenfalls beim SJR und fordert das richtige Formular an. Ihr bekommt einen Zuschuss von 75% eurer Kosten. Die maximale Summe für die H-Kosten ist pro Verein aber 2000€. Sollte die Finanzlage schlecht und weniger Geld als nötig für die Anträge vorhanden sein, wird das Geld prozentual auf die Vereine, die rechtzeitig einen Antrag gestellt haben verteilt. Über die Verteilung entscheidet der Finanzausschuss.
J) Inklusive Jugendarbeit
Grundvoraussetzungen:
Falls ihr (als Veranstalter*in) bei einer eurer Aktionen ein Kind/ ein*e Jugendliche*r dabei habt, das/ die*der ein körperliches oder geistiges Handicap aufweist, könnt ihr Extra-Zuschüsse bekommen. Extra-Zuschuss heißt, dass ihr eine zusätzliche Leitung bezuschusst bekommt und für die Kinder/Jugendlichen mit Handicap einen höheren Tagessatz bekommt. Wichtig ist dabei, dass ein ärztliches Zeugnis oder ein entsprechender Ausweis vorliegt. Das müsst ihr im Fall selbst überprüfen oder von den Eltern zeigen lassen. Der Antrag auf den Extra-Zuschuss müsst ihr schon vor der eigentlichen Aktion stellen (anders als sonst) und eine Liste der betroffenen Kinder/Jugendlichen beilegen.


Jugendfonds Freiburg – Geld für deine Projekte

jugendfonds logo

Zweck des Jugendfonds
Der Jugendfonds stellt ein Grundkapital bereit, aus dessen Zinserlös Projekte von und für Jugendliche aus Freiburg gefördert bzw. realisiert werden können. Der Fonds soll Jugendliche unterstützen, eigene und neue Ideen leichter umsetzen zu können. Der Jugendfonds fördert ausgewählte Projekte unabhängig von einer Mitgliedschaft im Stadtjugendring.

Fördergrundsätze

Die Zuwendungen des Fonds sind freiwillige Leistungen. Sie werden auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Jugendliche von 14 bis 21 Jahre.

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die von Jugendlichen oder Jugendorganisationen/verbänden selbständig und ehrenamtlich organisiert werden und noch nicht umgesetzt sind.

Mit Mitteln des Fonds können auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden.

Auf Anforderung muss bei der Gewährung von Zuwendungen aus dem Fondsvermögen vom Zuwendungsempfänger der Nachweis Zweck entsprechender Verwendung der Mittel erbracht werden. Werden die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, so sind sie zurückzuzahlen.

Die Konzeption des Jugendfonds Freiburg findest du unten als PDF-Download.

Antrag auf Förderung

Der Antrag besteht aus einer formlosen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan.

Bankverbindung
Stadtjugendring Freiburg e.V. Jugendfonds
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ: 680 501 01
Konto: 101 2924 9
Stichwort: Spende Jugendfonds Freiburg

Konzeption des Jugendfonds

Leitfaden

Andere Zuschüsse

Zuschüsse auf Landesebene
Das Jugendarbeitsnetz Baden-Württemberg gibt einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten für Jugendbildungsarbeit. Außerdem findet ihr Richtlinien, Formulare und Unterschriftenlisten des Landesjugendplanes unter der Internetadresse:
www.jugendarbeitsnetz.de

Landesjugendplanförderung: In Baden-Württemberg werden landesweit außerschulische Bildung und Jugenderholung in der Kinder und Jugendarbeit finanziell v.a. aus Mitteln des sogenannten Landesjugendplans über das Ministerium für Soziales und Integration und das Kultusministerium gefördert: www.jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan

Zuschüsse auf Bundesebene
Die Richtlinien und Antragsformulare des Kinder- und Jugendplans auf Bundesebene können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
www.bmfsfj.de…

Zuschüsse auf EU-Ebene
Projekte im Rahmen internationaler Jugendarbeit können ebenfalls gefördert werden. Informationen erhaltet ihr bei Jugend für Europa, unter der Internetadresse:
www.webforum-jugend.de

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