Test 6128573 1920

Neue Corona-Verordnung!

Seit dem 17.01.22, gilt eine neue Version der Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit. Keine Angst, es gibt nur kleine Änderungen.
Die Einteilung in die Basis-, Warn und Alarmstufen sowie die Personengrenzen bleiben.
Folgendes ist neu:

  • Maskenpflicht bei allen Angeboten in der Alarmstufe/Alarmstufe II, dabei gilt ab 18 Jahren die Pflicht zur FFP2-Maske (oder vergleichbar). Ihr müsst weiterhin keine Maske tragen, wenn ihr euch draußen aufhaltet und die Abstände einhalten könnt (vgl. § 3 Abs. 2 CoronaVO).
  • 2G+ oder 3G+ bedeutet: auch Genesene und Geimpfte müssen getestet werden, sofern sie noch keine Boosterimpfung erhalten haben oder deren vollständige Impfung oder Genesung länger als drei Monate zurückliegt.

Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen findet ihr, wie immer, auf der Website des Landesjugendrings!
Wenn ihr noch Fragen habt oder Unterstützung benötigt, dann meldet euch bei uns in der Geschäftsstelle.