Juleica

Juleica als Nachweis: Übergangsregel nutzen

Zahlreiche langjährige Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit stehen aktuell vor der Pflicht eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung vorzuweisen, beispielsweise um weiterhin Zuschüsse zu erhalten. Bis Ende diesen Jahres können Betroffene ausnahmsweise mit einem vereinfachten Verfahren eine Juleica erhalten.

 

Die Kommission Ehrenamt und Engagement des Landesjugendring hat diesbezüglich folgende Empfehlung herausgegeben:

Mindestens eine bedarfsorientierte klassische Auffrischung von acht Stunden genügt, um als Ausnahmefall vereinfacht eine Juleica zu erhalten. Der Jugendverband/-ring prüft die persönliche Eignung und kann abweichende strengere Regeln festsetzen.

Des Weiteren ist ein Nachweis über einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs nötig.

 

HIER findet ihr Möglichkeiten zur Juleica-Auffrischungsschulungen.