Fördermittel für interkulturelle Projekte: Das WIR gestalten – Teilhabe ermöglichen.
Die Integrationsoffensive Baden-Württemberg fördert Projekte zur Integration junger Menschen unterschiedlicher Herkunft in der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg
Neue Fördermittel für interkulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen von März 2019 bis maximal Dezember 2020!
- Gefördert werden Organisationen und Einrichtungen der offenen und verbandlichen
Kinder-und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, Migranten-Selbstorganisationen,
Kultur- und Sportvereine und Träger der Jugendhilfe - Die geförderten Projekte werden bei der Planung und Umsetzung ihrer Angebote und Aktivitäten finanziell unterstützt, fachlich beraten und qualifiziert
- Gefördert und begleitet werden Organisationen bei der Interkulturellen Öffnung und bei der Netzwerkarbeit
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Antragsformular als PDF
Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage der Integrationsoffensive: https://integrationsoffensive.de
Bausteine der Integrationsoffensive Baden-Württemberg
Das Förderpaket der Integrationsoffensive besteht aus 4 Bausteinen. Sie beschreiben die Leistungen der Integrationsoffensive Baden-Württemberg und benennen zugleich die wichtigen Kriterien für eine Projektförderung:
1. Projekte und Aktionen
Jedes Projekt, das von der Integrationsoffensive in die Förderung aufgenommen
wird, erhält finanzielle Unterstützung für sein Vorhaben.
- Angebote, die interkulturelles Lernen für Kinder und Jugendliche
unterschiedlicher Herkunft im Rahmen von Begegnungen, Austausch und
gemeinsamen Aktionen ermöglichen:
Theater-, Film- und Fotoprojekte, Wettbewerbe, Feste, Sport- und
Musikangebote, gegenseitige Besuche, interkultureller und -religiöser Dialog
und gezielte Bildungsangebote, Empowerment für von Diskriminierung
betroffene Kinder und Jugendliche, Biografiearbeit usw. - Neue Konzeptionen für eine interkulturelle Orientierung und Öffnung der
eigenen Organisation, beispielsweise neue Zielgruppen einbinden, die
normkritische/ rassismuskritische Auseinandersetzung mit den eigenen
Strukturen usw. - Netzwerkarbeit kann als alleiniges Projektvorhaben finanziell gefördert
werden, wenn gemeinsame Handlungsperspektiven des Netzwerks im
Rahmen der Förderung angestrebt werden.2. Kooperation und Vernetzung
Kooperation und Vernetzung bedeutet: Voneinander wissen, Ressourcen bündeln,
sich gegenseitig unterstützen und ergänzen und gemeinsam handeln.
Die interkulturelle Öffnung von Organisationen und der Aufbau von
Kooperationsbeziehungen benötigen Austausch, gemeinsame Ziele und
Vorgehensweisen. Die Vernetzung und Verankerung sind wesentliche
Erfolgsfaktoren für die Nachhaltigkeit des Projekts.3. Projektbegleitung und Qualifizierung
Allen Förderprojekten der Integrationsoffensive wird von Anfang an eine
professionelle, von uns ausgewählte Fachkraft zur Seite gestellt. Diese Begleitung
unterstützt bei der Planung, Entwicklung und Reflexion des Projekts und kann
wertvolle Impulse für Interkulturelle Öffnungsprozesse, Vernetzung und
Qualifizierung geben.
Zu Projektbeginn wird gemeinsam besprochen, welcher Beratungsbedarf für das
Projekt besteht und eine Beratungsvereinbarung getroffen.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Praxis- und Projektbegleitung ist
fester Bestandteil der Projektförderung.4. Öffentlichkeitsarbeit
Unser Ziel ist es, interkulturelle Arbeit in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Sie
soll als Chance zum Dialog und als Eröffnung von Ressourcen verstanden werden.
Auf lokaler Ebene ermutigen wir die Projektpartner, der Öffentlichkeit und den
politisch Verantwortlichen ihre Arbeit zu präsentieren und in die lokalen Medien zu
tragen.
Antragstellung
Wie stellt man einen Antrag zur Förderung bei der IO?
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Förderantrag ausgedruckt und
unterschrieben per Post oder per Mail mit eingescannter Unterschrift bis spätestens
Dienstag, 30.10.2018 an:
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg
Integrationsoffensive Baden-Württemberg
Siemensstraße 11
70469 Stuttgart
Wer kann einen Antrag stellen?
Wir freuen uns über Interessenbekundungen von großen und kleinen Trägern mit
haupt- und/oder ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
o Jugendhäuser und andere Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
o Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (z.B. Mobile Jugendarbeit,
Jugendmigrationsdienste)
o Jugendringe und Jugendverbände
o Sportvereine und -verbände
o Migrantenselbstorganisationen
o Jugendhilfeträger
o Weitere Organisationen der kulturellen Jugendbildung oder der Jugendhilfe
Wer ist die Zielgruppe?
o Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationsgeschichte von 8-27 Jahren.
o Multiplikatoren und Multiplikatorinnen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und
Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
Welche Projekte können gefördert werden?
Themen und Schwerpunkte wie oben in Baustein 1 „Projekte und Aktionen“
benannt. Wichtig sind uns gute Projektideen und spannende Experimente! Es
werden Projekte gefördert, die die unten genannten Förderkriterien erfüllen.
Nicht gefördert werden
o Reine Schulprojekte (Schulen können aber Kooperationspartner eines
Antragstellers sein).
o Sprachkurse
o Jugendaustausch-Programme
o Internationale Projekte, EU-Projekte
Förderkriterien für die Entscheidung des Beirats
- Der Projektantrag muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben per Post oder per
Mail und rechtzeitig – siehe Einsendeschluß – bei uns eingehen. - Wir fördern ausschließlich Anträge der oben genannten Antragsteller mit oben
genannten Zielgruppen. - Es gibt folgende Schwerpunkte in der Ausschreibung für die Projektphase 2019.
Auf mindestens einen davon muss sich der Antrag inhaltlich beziehen:
Aktivitäten wie Kultur (z.B. Film, Fotografie, Malerei, Theater, Musik), Sport,
Bildung (z.B. Juleica), Paten/Mentoringprojekt, auch neue Ideen!
Interkulturelle Öffnung … der Stadt, des Stadtteils, der eigenen Einrichtung/
der Organisation/ des Verbands. Das kann beispielsweise eine
Zielgruppenerweiterung beinhalten, aber auch eine interkulturelle Weiterbildung
für Ihre Mitarbeitenden, eine rassismuskritische Auseinandersetzung mit den
Strukturen im eigenen Verein/ der eigenen Organisation und vieles mehr
Netzwerk-Projekt mit gemeinsamen Zielen der Netzwerk-Partner - Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die 4 beschriebenen Bausteine Teil
der Projektumsetzung sind (siehe Bausteine der Integrationsoffensive Baden-
Württemberg)
o Baustein 1. Projekte und Aktionen
Sie möchten ein Vorhaben umsetzen, wie sie unter 1. beispielhaft
beschrieben sind.
o Baustein 2. Kooperation und Vernetzung
Sie streben die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren
Kooperationspartnern an.
o Baustein 3. Praxisberatung und Qualifizierung
Sie sind bereit zu einer gewinnbringenden Zusammenarbeit mit der
Projektbegleitung, die/der jedem Projekt bei der Planung, Entwicklung und
Reflexion zur Seite gestellt ist.
Sie sind bereit, wenn sich Bedarf im Projekt abzeichnet, an einer
interkulturellen Qualifizierung teilzunehmen und Zeit für die Teilnahme der
Mitarbeiter*innen einzuräumen.
o Baustein 4: Öffentlichkeitsarbeit
Sie stellen Ihr gefördertes Projekt in der Öffentlichkeit dar. - Die Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Evaluation und die Dokumentation in Form
eines Abschlussberichts und finanziellen Nachweises ist vorhanden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme beträgt 7.000,– € pro Projekt. Eine kommunale
Kofinanzierung ist erwünscht – aber keine Bedingung.
Förderfähig sind Honorare, Personalkosten sowie Sachkosten:
o Honorare (bis zu einer Höhe von 22,– € pro Stunde, alles was darüber hinaus
geht, muss von Ihrer Seite aufgestockt werden.)
o Einmalige Anschaffungen sind bis zur Höhe von 500,–€ möglich. Dies sind Dinge
wie bspw. eine Filmkamera oder Sportequipment, die nach Abschluss des
Projekts in Ihrer Einrichtung verbleiben.
Projektzeitraum
Der Projektzeitraum ist zunächst 1. März bis 31. Dezember 2019. Wir gehen von
einer Weiterförderung im Jahr 2020 aus und wünschen uns daher Projektideen, die
eine Weiterförderung bis Ende 2020 anstreben.
Einsendeschluss ist am Dienstag, 30.10.2016.
Falls Sie den Antrag postalisch senden gilt der Poststempel.
Bitte senden Sie den Antrag per Mail mit eingescannter Unterschrift an
oder unterschrieben postalisch an:
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg
Integrationsoffensive Baden-Württemberg
Siemensstraße 11
70469 Stuttgart
Bitte senden Sie uns keine weiteren Anhänge oder Materialien zu. Falls wir Fragen
haben, kommen wir auf Sie zu!
Bis wann wird über die Förderung entschieden?
Über eine mögliche Förderung wird bis Ende 2018 entschieden.
Projektbeispiele
Wenn Sie Probleme haben, ihr Projekt auf den Punkt zu bringen, sehen Sie sich die
Beschreibungen auf unserer Homepage www.integrationsoffensive.de unter dem
Menüpunkt „Projekte“ an.
Beratung bei der Antragsstellung
Sie haben eine gute Idee, sind sich aber nicht sicher, ob sie in die Projektförderung
passt? Sie haben Fragen zur Antragsstellung?
Bitte rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne: Di 14-16 Uhr, Mi 10-12 Uhr
Falls Sie zu diesen Zeiten nicht verfügbar sein sollten, melden Sie sich bitte per Mail
bei der Projektfachstelle. Wir werden dann individuell einen Termin ausmachen.
Projektfachstelle
Nora Häuser
Tel.: 0711-896915-35
Email: