Geld

Zuschüsse 2019 durch den SJR

H-Kosten 2019

Für das Jahr 2019 können ab sofort H-Kosten (Verwaltungskostenzuschüsse) beantragt werden!

Ladet euch einfach hier das Formular dazu herunter und schickt es an die Geschäftsstelle.

Spätester Abgabetermin: Montag, 3. Februar 2020 (Antrag muss schriftlich in der SJR Geschäftsstelle vorliegen)
Keine Vorlage von Belegen erforderlich, aber das Aufbewahren der Belege für mindestens 5 Jahre für evtl. Stichproben.

Zuschuss-Anträge 2019

Außerdem wurde auf der letzten Vollversammlung am 03.12.2019 beschlossen, dass bis zum 18.12.2019 Zuschuss-Anträge, die aufgrund einer Fristversäumung abgelehnt oder nicht eingereicht wurden, erneut eingereicht werden können. Die Zuschüsse werden dann für 2019 ausnahmsweise noch bearbeitet. Allerdings wird die Zuschuss-Summe lediglich zu 80% ausgezahlt. Es gibt für diese Frist keine Verlängerung.

Bei Fragen zu den H-Kosten oder Zuschüssen wendet euch bitte an unsere Geschäftsstelle.